Andere offizielle Informationen und Dienste: www.belgium.be

Schulungen & Übungen

Screenshot be-alertsite
Um reibungslos mit BE-Alert arbeiten zu können, sind Schulungen und Übungen von entscheidender Bedeutung.

Schulungen 

Das Nationale Krisenzentrum bietet jeden Monat eine Präsenzschulung oder eine virtuelle BE-Alert-Schulung an. Diese Schulung ist kostenlos und dauert einen halben Tag. Während der Schulung wird die Funktionsweise von BE-Alert im Detail behandelt, so dass die Teilnehmer anschließend über die notwendigen Grundkenntnisse verfügen, um BE-Alert effizient einzusetzen. 

Ein besonderer Schwerpunkt der Schulung ist der Einsatz von ortsbezogenen Alarmierungen. Die Teilnahme an dem Kurs ist daher obligatorisch, um Zugang zu dieser Form der Alarmierung zu erhalten. Teilnehmer, die über einen eigenen Laptop verfügen, haben den größten Nutzen von der Schulung.

Melden Sie sich für eine dieser Schulungen an.

Übungen 

Städte, Gemeinden, Provinzen und das NCCN haben jeden ersten Donnerstag im Monat die Möglichkeit, BE-Alert zu testen. Weitere Infos zur nationalen Strategie für Alarmierungstests finden Sie hier

Jeden ersten Donnerstag im Januar, April und Juli kann zudem die standortbezogene Alarmierung getestet werden. Bitte fragen Sie dies per E-Mail an be-alert@nccn.fgov.be an. Das NCCN wählt die Gemeinden aus, die diesen Test durchführen dürfen. 

An jedem ersten Donnerstag im Oktober findet ein landesweiter Test statt, bei dem möglichst viele Städte und Gemeinden das System am selben Tag testen. Zwei Arten von Tests finden statt: 

  • BE-Alert-Testnachrichten auf der Grundlage der Eintragungen (Offen für alle Gemeinden)
  • standortbezogener SMS an alle Personen, die sich in der betreffenden Zone befinden (Auswahl)

Kosten

In Bezug auf die Kosten gilt weiterhin die allgemeine Vereinbarung der nationalen Strategie: Die in BE-Alert entstehenden Kommunikationskosten werden von der alarmierenden Behörde (in diesem Fall der Gemeinde) getragen.
Für BE-Alert-SMS oder BE-Alert-Sprachnachrichten, die an BE-Alert-Abonnenten gesendet werden, fallen Kommunikationskosten von 0,055 Euro pro gesendeter SMS oder pro Gesprächsminute (ohne Mehrwertsteuer) an.
Die Kosten für BE-Alert-Mitteilungen auf der Grundlage der Anwesenheit werden von den Mobilfunknetzbetreibern getragen. Dies gilt nur für Textnachrichten, die auf der Grundlage des Standorts versendet werden. Textnachrichten, die den in BE-Alert eingetragenen Bürgern in der betreffenden Zone zuschickt werden, gehen zu Lasten der alarmierenden Behörden.