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ETIAS: Vorsicht vor fake news

visuel fact et fake

In den letzten Monaten waren in vielen Ländern falsche Informationen über ETIAS im Umlauf. Diese werden vor allem von Websites verbreitet, deren Aufmachung durchaus seriös erscheint, bei denen es sich aber nicht um offizielle ETIAS-Websites handelt. Die einzige Website, auf der Sie sich informieren sollten, ist folgende: https://travel-europe.europa.eu/etias_en.   

Unter all den im Netz kursierenden Informationen ist es manchmal schwierig zu unterscheiden, was wahr ist und was nicht, und so kommen berechtigterweise Fragen zu diesen neuen europäischen Rechtsvorschriften auf, die 2025 in Kraft treten.  

Aus diesem Grund haben wir einige der am häufigsten verbreiteten Desinformationen zusammengetragen und stellen sie richtig:  

  • ETIAS ist eine neue Visum-Art.  

Das stimmt nicht. Es handelt sich dabei um eine einfache Reisegenehmigung, die innerhalb weniger Minuten online beantragt werden kann. Das Ziel von ETIAS ist es, die Grenzkontrollen zu erleichtern, indem präventiv Personen identifiziert werden, die im Schengen-Raum ein Risiko darstellen könnten.  

  • Von ETIAS betroffene Länder 

ETIAS gilt für die Staatsangehörigen der 60 Länder, die für die Einreise in den Schengen-Raum für einen kurzfristigen Aufenthalt von der Visumpflicht befreit sind, und wird in 30 Ländern (den 27 Schengen-Staaten, Zypern, Bulgarien und Rumänien) Anwendung finden. Die Liste dieser Länder finden Sie hier.  

  • Kosten für ETIAS 

Die Beantragung einer ETIAS-Reisegenehmigung kostet 7 Euro, außer für Personen unter 18 Jahren und über 70 Jahren. Diese Personen müssen ebenfalls über eine solche ETIAS-Genehmigung verfügen, aber für sie ist das Verfahren kostenlos.  

  • Gültigkeitsdauer von ETIAS 

Eine ETIAS-Reisegenehmigung ist drei Jahre ODER bis zum Ablauf des Passes gültig, auf dessen Grundlage sie beantragt wurde, je nachdem, was zuerst eintritt. Vor Ablauf der Genehmigung werden ETIAS-Inhaber über die Möglichkeit unterrichtet, eine neue Reisegenehmigung zu beantragen, sofern gewünscht.  

  • Wenn ETIAS in Kraft tritt, dürfen Personen, die nicht gegen Covid-19 geimpft sind, nicht mehr nach Europa reisen.  

Das ist nicht korrekt. Zum Ausfüllen des ETIAS-Antragsformulars müssen keine medizinische Daten angegeben werden, genauso wenig wie biometrischen Daten. Die Fragen im Formular betreffen Angaben zur Identität, das Identitätsdokument, die Beschäftigung, den Grund der Reise, die kriminelle und strafrechtliche Vergangenheit sowie Reisen in Konfliktgebiete.  

  • Wenn mein ETIAS-Antrag abgelehnt wird, kann ich ein Visum beantragen.  

Nein: Es handelt sich um zwei vollkommen voneinander unabhängige Systeme, die für Staatsangehörige aus unterschiedlichen Ländern gelten und nach unterschiedlichen Kriterien angewendet werden. Das eine ersetzt also nicht das andere.  

  • Wenn ich eine ETIAS-Reisegenehmigung habe, kann ich automatisch die Grenze überschreiten.  

Das wird nicht der Fall sein: Die Grenzkontrollen bleiben bestehen, daher kann es weiterhin passieren, dass die Einreise in den Schengen-Raum verweigert wird. Andererseits ist das Verfahren an der Grenze leichter, wenn man eine ETIAS-Genehmigung hat.   

Falls unser Artikel Ihre Fragen nicht beantwortet, finden Sie in den FAQs der offiziellen ETIAS-Website weitere Informationen.