Andere offizielle Informationen und Dienste: www.belgium.be

Wie funktioniert BE-Alert?

Vrouw krijgt bericht van BE-Alert aan
BE-Alert kann auf drei verschiedene Arten eingesetzt werden. 

Alarmierung auf der Grundlage der Registrierungen 

Bürger können sich bei BE-Alert registrieren; sie werden dann bei einer Notsituation benachrichtigt, selbst wenn sie zu diesem Zeitpunkt nicht zu Hause sind. Die Behörden können eine SMS, eine E-Mail oder einen Sprachanruf an alle eingetragenen Bürger senden. 

Kosten 

Bei dieser Art der Alarmierung werden die Kosten von der Behörde getragen, die die Alarmierung ausgibt (Stadt, Gemeinde, Provinz, Nationales Krisenzentrum).

Für den Versand einer BE-Alert-Textnachricht (160 Zeichen) oder einer einminütigen BE-Alert-Sprachnachricht an registrierte Bürger wurde ein fester Kommunikationspreis von 0,055 Euro (ohne MwSt.) festgelegt.

Sensibilisierung 

Um die Einwohner Ihres Gebiets zur Registrierung zu ermutigen, können Sie vorhandenes Kommunikationsmaterial nutzen. 

Auf dieser Website finden Sie eine Vielzahl von Materialien zur digitalen Kommunikation. Zudem können Sie über die Adresse comm@nccn.fgov.be Werbematerial anfordern. Sie erhalten daraufhin ein Paket mit Kugelschreibern, Einladungskarten und einigen Plakaten. Sie können auch Roll-ups reservieren, z. B. für einen Infostand. 

Alarmierung auf der Grundlage des Standorts

Die Behörden können sich auch für eine standortbezogene Alarmierung entscheiden.  Alle Personen, die sich in der Nähe eines Vorfalls befinden, werden dann per Textnachricht alarmiert. Um die Warnmeldung zu erhalten, ist keine vorherige Registrierung bei BE-Alert erforderlich. Alle Personen, die sich in der Alarmzone befinden, erhalten automatisch eine SMS - vorausgesetzt, sie verfügen über ein Mobiltelefon, das erreicht werden kann. Bei dieser Art von Warnungen senden die Mobilfunknetzbetreibern im Namen der Behörden eine SMS.

Kosten 

Die Kosten für BE-Alert-Mitteilungen auf der Grundlage der Anwesenheit werden von den Mobilfunknetzbetreibern getragen. Die zusätzlichen BE-Alert-Textnachrichten, die an alle registrierten Bürger innerhalb der Alarmzone gesendet werden, unterliegen weiterhin dem vereinbarten Tarif. Diese Art der Alarmierung ist daher nicht kostenlos für die Behörden, die sie ausgeben. 

Alarmierung auf der Grundlage des Common Alerting Protocol (CAP)

Das Nationale Krisenzentrum investiert weiterhin in BE-Alert und sucht stetig nach neuen Wegen, um den Alarmierungsprozess zu verbessern und zu beschleunigen. Seit 2020 ist das Common Alerting Protocol (CAP) in BE-Alert integriert. Dieses Protokoll ermöglicht es, Alarmierungsnachrichten auf Websites, digitalen Infotafeln, Schildern auf der Autobahn, in Apps usw. anzuzeigen. CAP bietet zahlreiche neue Möglichkeiten. 

Das NCCN verhandelt derzeit mit verschiedenen Partnern, um diese Integration auf verschiedenen Trägern möglich zu machen. Die Technologie ist bereits im BE-Alert-System vorhanden, aber die Trägermedien müssen noch die notwendigen Anpassungen vornehmen, damit die Meldungen angezeigt werden können.