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COVID-19-Alarmstufe 4 tritt in Kraft: strengere Regeln ab Montag, 19. Oktober

Waschen Sie sich regelmäßig die Hände - Tragen Sie einen Mundschutz - Wahren Sie einen Abstand von 1,5 m - Beschränken Sie sich auf 1 engen Kontakt - Nehmen Sie Rücksicht auf schutzbedürftige Personen - Arbeiten Sie von zu Hause aus - Lüften Sie die Innenräume - Gehen Sie Ihren Aktivitäten vorzugsweise im Freien nach
Der Konzertierungsausschuss hat die besorgniserregende epidemiologische Situation zur Kenntnis genommen, die das gesamte Land seit heute auf Alarmstufe 4 des COVID-19-Barometers (sehr hohe Alarmstufe) bringt.

Der Druck auf die Krankenhäuser und die Kontinuität der Versorgung, die nicht mit COVID-19 zusammenhängt, nimmt zu. Einige Krankenhäuser sind mit zahlreichen Personalausfällen konfrontiert. Auch die Primärversorgung, insbesondere die Allgemeinmedizin, sieht sich zunehmendem Druck ausgesetzt.

Um zu verhindern, dass Krankenhäuser in Schwierigkeiten geraten, Schulen schließen müssen, die Wirtschaft zum Erliegen kommt und zu viele Menschen aufgrund eines allgemeinen Lockdowns vereinsamen, hat der Konzertierungsausschuss eine Reihe von Maßnahmen beschlossen:

  • Enge Kontakte sind auf höchstens 1 Person beschränkt.
  • Privatzusammenkünfte sind auf dieselben 4 Personen pro zwei Wochen beschränkt.
  • Zusammenkünfte auf öffentlicher Straße sind auf höchstens 4 Personen beschränkt.
  • Homeoffice wird zur Regel für Funktionen, die sich dafür eignen, und unter Berücksichtigung der Fortführung der Geschäftstätigkeit von Unternehmen und Organisationen, der Dienstleistungen und der Aktivitäten.
  • Märkte und kleine Kirmessen bleiben geöffnet, aber der Konsum von Speisen und Getränken ist dort verboten. Trödel- und Flohmärkte und Weihnachtsmärkte sind verboten.
  • Cafés und Restaurants werden geschlossen. Diese Maßnahme gilt für einen Zeitraum von vier Wochen, wird aber nach zwei Wochen neu bewertet werden. Gerichte zum Mitnehmen können bis 22 Uhr abgeholt werden. Empfänge und Bankette, die von einem professionellen Catering-/Traiteur-Unternehmen betreut werden, sind verboten, außer in Hotels für dort untergebrachte Gäste und bei Empfängen im Rahmen von Beerdigungen (höchstens 40 Personen).
  • Nightshops müssen um 22 Uhr schließen. Der Verkauf von Alkohol ist ab 20 Uhr verboten.
  • Es ist verboten, sich zwischen 24 Uhr und 5 Uhr morgens auf der öffentlichen Straße aufzuhalten, außer für unbedingt notwendige, nicht aufschiebbare Ausgänge/Fahrten, wie z.B. Fahrten aus dringenden medizinische Gründen, Geschäftsreisen und Fahrten vom und zum Arbeitsplatz.
  • Für Indoor-Aktivitäten gelten weiter die bestehenden Protokolle; am 23. Oktober werden sie neu bewertet. Es wird ein Verbot des Verkaufs von Getränken und Lebensmitteln geben.
  • Sportwettkämpfe: Die den Zuschauern vorbehaltenen Bereiche werden von 400 auf 200 Personen halbiert (Profisport) oder nur mit Mitgliedern desselben Haushalts besetzt (Amateursport). Kantinen werden geschlossen und der Ausschank ist allgemein untersagt.

Die Föderalregierung und die Regierungen der föderierten Teilgebiete werden alles in ihrer Macht Stehende tun, um alle, die wirtschaftlich betroffen sind, bestmöglich zu unterstützen. So wird die Föderalregierung den Anspruch auf Überbrückungsmaßnahmen für Selbständige, die schließen müssen, verdoppeln. Bestehende Hilfsmaßnahmen werden verlängert. Außerdem wird eine Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen gewährt.

Die Maßnahmen treten am 19. Oktober in Kraft und gelten einen Monat lang, bevor sie einer erneuten Bewertung unterzogen werden.