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Lockerung der Sicherheitsmaßnahmen: Start von Phase 2 ab dem 18. Mai

Waschen Sie sich regelmäßig die Hände - Tragen Sie einen Mundschutz - Wahren Sie einen Abstand von 1,5 m - Beschränken Sie sich auf 1 engen Kontakt - Nehmen Sie Rücksicht auf schutzbedürftige Personen - Arbeiten Sie von zu Hause aus - Lüften Sie die Innenräume - Gehen Sie Ihren Aktivitäten vorzugsweise im Freien nach
Am heutigen Mittwoch, dem 13 Mai ist der um die Ministerpräsidenten erweiterte Nationale Sicherheitsrat (NSR) zusammengekommen. Der NSR hat auf der Grundlage des Berichts der Expertengruppe für die Exit Strategy (GEES) die Entscheidung getroffen, ab dem kommenden 18. Mai Phase 2 des Plans zur Lockerung der Sicherheitsmaßnahmen zu starten.

In dieser Phase geht es vor allem um die progressive Wiederaufnahme des Unterrichts für bestimmte Schüler in der Primar- und Sekundarstufe, und zwar unter strengen organisatorischen Voraussetzungen. Zu beachten ist, dass die Kindergärten in diesem Stadium geschlossen bleiben, während das Hochschul­wesen bereits mit den Gemeinschaftsbehörden das Ende des akademischen Jahres organisiert hat.

Ein zweiter Teil dieser Phase betrifft die Kultur. Der NSR hat entschieden, dass Museen und kulturelle Sehenswürdigkeiten - d.h. historische Gebäude und Monumente, Burgen und Schlösser - ab dem 18. Mai wieder öffnen können, aber unter der Bedingung, dass sie ein System zum Verkauf von Eintrittskarten per Internet oder Telefon einrichten und die erforderlichen Vorkehrungen treffen, um Gedränge zu verhindern. Die Bibliotheken bleiben unter denselben Bedingungen wie heute geöffnet.

In Bezug auf das Wirtschaftsleben wurde entschieden, dass in dieser Phase 2 die Kontaktberufe ihre Arbeit wiederaufnehmen können, unter bestimmten Bedingungen: auf Terminvereinbarung arbeiten, eine Maske bzw. einen Mund-Nasen-Schutz tragen (Personal und Kundschaft) und den Sicherheitsabstand zwischen den Kunden einhalten. Ferner dürfen mit Zustimmung der lokalen Behörden wieder Märkte veranstaltet werden. Die Märkte dürfen höchstens 50 Stände umfassen, ein Verkehrsplan muss eingerichtet sein und der Sicherheitsabstand muss stets eingehalten werden. Das Tragen einer Maske bzw. eines Mund-Nasen-Schutzes ist für die Händler und ihr Personal Pflicht und für die Kunden angeraten.

Schließlich wurden noch einige Entscheidungen im Bereich Sport und Freizeit getroffen. Natursehens­würdigkeiten wie die Tierparks dürfen ebenfalls wieder öffnen, unter der Bedingung, dass sie ein System zum Verkauf der Eintrittskarten per Internet oder Telefon einrichten, um den Zugang für das Publikum zu beschränken, einen Verkehrsplan vorsehen und die Cafés und Restaurants geschlossen halten, wie auch die Attraktionen und Spielplätze. Regelmäßige Sportrainings und Sportunterrichte im Freien und im Verein dürfen wiederaufgenommen werden, unter der Bedingung, dass sie unter Einhaltung des Sicher­heitsabstands und im Beisein eines Trainers stattfinden. Gruppen dürfen nicht mehr als 20 Personen umfassen und Sportvereine dürfen nur dann wieder öffnen, wenn alle Maßnahmen getroffen werden, um die Sicherheit der Sportler zu gewährleisten. Bei Trauungen und Beerdigungen können ab dem 18. Mai maximal 30 Personen an den Feierlichkeiten teilnehmen, unter bestimmten Bedingungen wie der Einhal­tung des Sicherheitsabstands. Es ist jedoch nicht erlaubt, nach der Feierlichkeit einen Empfang zu organisieren.

Der nächste Schritt im Plan zur Lockerung der Sicherheitsmaßnahmen wird nicht vor dem 8. Juni erfolgen. Angesichts der Vielfalt der zu berücksichtigenden Aktivitäten und ihrer Auswirkungen auf die zwischenmenschlichen Kontakte werden auf Phase 3 weitere Phasen folgen, damit wir alle unsere Gewohnheiten mit der Zeit wiederaufnehmen können und dies schrittweise und auf sichere Weise geschehen kann.

Der genaue Plan in Bezug auf eine schrittweise Lockerung der Sicherheitsmaßnahmen im Kultur- und Sportbereich wird mitgeteilt, sobald hierüber eine Vereinbarung mit der GEES besteht. Das Gleiche gilt für eine schrittweise Wiederaufnahme touristischer Aktivitäten und die Wiedereröffnung der Restaurants, Terrassen und Cafés.

Auch ist noch zu prüfen, in welcher Phase und unter welchen Bedingungen die sozialen Kontakte ausgeweitet, die Ferienanimationen und Jugendlager im Sommer durchgeführt, die Gottesdienste unter bestimmten Bedingungen wiederaufgenommen und Veranstaltungen und Ereignisse verschiedener Größenordnungen erlaubt werden können.

Wir können bereits jetzt sagen, dass alle Veranstaltungen kultureller, sportlicher, touristischer und rekreativer Art bis einschließlich zum 30. Juni verboten bleiben.