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Covid-19: Bleiben Sie zu Hause, passen Sie auf sich selbst auf, kümmern Sie sich um andere

Waschen Sie sich regelmäßig die Hände - Tragen Sie einen Mundschutz - Wahren Sie einen Abstand von 1,5 m - Beschränken Sie sich auf 1 engen Kontakt - Nehmen Sie Rücksicht auf schutzbedürftige Personen - Arbeiten Sie von zu Hause aus - Lüften Sie die Innenräume - Gehen Sie Ihren Aktivitäten vorzugsweise im Freien nach
Der um die Ministerpräsidenten erweiterte Nationale Sicherheitsrat hat am 17. März eine Verschärfung der Maßnahmen beschlossen. Einerseits beruhen diese Maßnahmen auf der Entwicklung der Verbreitung des COVID-19 in Belgien. Andererseits gehen sie aus gestern und heute formulierten neuen Schlussfolgerungen und Empfehlungen des CELEVAL (Bewertungsstab) hervor.

Diese Beschlüsse sind erneut das Ergebnis einer engen Zusammenarbeit zwischen den Befugnisebenen, die für eine effiziente Bewältigung der derzeitigen Krise unabdingbar ist. Jeder der Beteiligten kann ermessen, wie einschneidend die folgenden Maßnahmen sind und welch bedeutende Auswirkungen sie auf den Alltag eines jeden haben werden. Der Ernst der Lage und der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung machen diese Opfer jedoch unverzichtbar.

Die Behörden zählen auf das Verantwortungsbewusstsein jedes Belgiers und die Einhaltung der Maßnahmen, die zu ihrem eigenen Schutz, aber auch zum Schutz ihrer Nächsten und Liebsten ergriffen werden. Die Maßnahmen können nur wirklich greifen, wenn sich jeder persönlich dafür einsetzt.

Folgende Maßnahmen treten am Mittwoch, den 18. März, um 12 Uhr in Kraft und gelten bis zum 5. April einschließlich. Die Lage wird weiterhin täglich bewertet, sodass die Maßnahmen den Entwicklungen angepasst werden können.

Die Bürger sollen zu Hause bleiben, um Kontakte außerhalb der engsten Familie nach Möglichkeit zu vermeiden:

  • außer, um arbeiten zu gehen,
  • außer für notwendige Besorgungen (Sie dürfen zum Arzt gehen, sich zu einem Lebensmittelgeschäft begeben, zur Post oder zur Bank gehen, tanken gehen oder schwächeren Personen helfen).
  • Körperliche Betätigung im Freien ist erlaubt und wird selbst angeraten. Sie kann mit Familienmitgliedern, die unter demselben Dach leben, und einem Freund stattfinden.  Familien, die im selben Haushalt leben, dürfen zusammen für kleine Touren nach draußen gehen. Es ist wichtig, angemessenen Abstand zwischen den Personen zu wahren.
  • Menschenansammlungen sind nicht erlaubt.

Unternehmen gleich welcher Größe müssen Homeoffice-Lösungen für alle Funktionen einrichten:

  • Unternehmen, für die dies nicht möglich ist, müssen genauestens auf die Einhaltung des Abstands (Social Distancing) achten. Diese Regel gilt sowohl am Arbeitsplatz als auch bei der vom Arbeitgeber organisierten Personenbeförderung. Wenn es für Unternehmen unmöglich ist, diese Verpflichtung einzuhalten, müssen sie schließen.
  • Wenn die Behörden feststellen, dass die Sicherheitsabstände (Social Distancing) nicht eingehalten werden, wird dem Unternehmen erst eine hohe Geldbuße auferlegt. Bei Nichteinhaltung nach der Sanktion muss das Unternehmen schließen.
  • Diese Maßnahmen sind nicht anwendbar auf Schlüsselsektoren und wesentliche Dienste. Diese müssen jedoch darauf achten, die Regeln des Social Distancing so strikt wie möglich einzuhalten.

Geschäfte, die nicht zur Grundversorgung beitragen, bleiben geschlossen, mit Ausnahme von Lebensmittelgeschäften, Apotheken, Tiernahrungsgeschäften und Zeitschriftengeschäften:

  • Außerdem wird der Zugang zu Supermärkten reguliert, mit begrenztem Zugang für eine präzise Anzahl Kunden (maximal 1 Person pro m² und 30 Minuten pro Person).
  • Kneipen müssen ihr Terrassenmobiliar nach innen bringen.
  • Nightshops dürfen bis 22 Uhr öffnen, müssen aber die Anweisungen in Sachen Sicherheitsabstände (Social Distancing) einhalten.
  • Friseure dürfen nur je einen Kunden pro Salon bedienen

Die Personenbeförderung muss so organisiert werden, dass die Sicherheitsabstände (Social Distancing) eingehalten werden.

Nicht unbedingt notwendige Reisen außerhalb Belgiens, sind bis zum 5. April verboten.

Märkte unter freiem Himmel sind geschlossen. Lebensmittelstände sind nur dort erlaubt, wo sie unbedingt notwendig sind.

Schließlich, und wir können nicht oft genug daran erinnern, gelten die grundlegenden Hygienemaßnahmen weiterhin.

Haben Sie noch Fragen? Schauen Sie sich unbedingt die Liste der häufig gestellten Fragen an.