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Konzertierungsausschuss: Ausweitung der Maskenpflicht und Homeoffice-Pflicht

Der Konzertierungsausschuss hat heute den aktuellen Stand der Coronavirus-Pandemie in unserem Land besprochen und sich auf eine Reihe neuer Schutzmaßnahmen geeinigt. Die Maskenpflicht wird ausgeweitet und Homeoffice wird Pflicht. Nur wenn diese Pflichten strikt eingehalten werden, kann ein erneuter Lockdown vermieden werden.

Die Zahl der Ansteckungen, Krankenhausaufnahmen und der Patienten auf Intensivstationen hat sich in den letzten zwei Wochen fast verdoppelt.

Um eine Überlastung unseres Gesundheitspflegesystems zu vermeiden und einen möglichst normalen Betrieb unseres Unterrichtswesens und unserer Wirtschaft zu ermöglichen, hat der Konzertierungsausschuss mehrere Schutzmaßnahmen getroffen.

Sicherheitsabstand und Einschränkung sozialer Kontakte

Es ist von größter Wichtigkeit, dass sich Bürger an die Grundregeln halten, die die Ausbreitung des Coronavirus verhindern können.

Dabei handelt es sich insbesondere um die Einhaltung des Sicherheitsabstands von 1,5 Metern und die Begrenzung der Anzahl sozialer Kontakte.

Der Konzertierungsausschuss empfiehlt dringend, soziale Kontakte auf ein Minimum zu beschränken und diese Kontakte vorzugsweise im Freien stattfinden zu lassen.

Ausweitung der Maskenpflicht

Der Konzertierungsausschuss hat beschlossen, die Maskenpflicht auszuweiten. Ab jetzt muss in folgenden Situationen eine Maske getragen werden:

  • in den geschlossenen Bereichen der öffentlichen Verkehrsmittel und der organisierten gemeinschaftlichen Beförderungsmittel,
  • in medizinischen und nichtmedizinischen Berufen,
  • in Pflegeeinrichtungen,
  • in Einrichtungen und an Orten, wo Horeca-Tätigkeiten ausgeübt werden,
  • im Rahmen von Veranstaltungen, sowohl in Innenräumen als auch im Freien und unabhängig von der Größe der Veranstaltung,
  • in Geschäften und Einkaufszentren,
  • in öffentlich zugänglichen Räumen von Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen,
  • in öffentlichen Gebäuden und Gerichten,
  • in Bibliotheken, Ludotheken und Mediatheken,
  • in für die Öffentlichkeit zugänglichen Räumen von Einrichtungen in den Bereichen Kultur, Feiern, Sport, Freizeit und Veranstaltungen,
  • in Fitnesszentren,
  • in Gebäuden zur Ausübung eines Kults.

Die Maskenpflicht gilt ab einem Alter von 10 Jahren. Im Unterrichtswesen entscheiden die Gemeinschaften, ob sie eine Maskenpflicht für Kinder unter 12 Jahren einführen oder nicht.

Die Maske darf nur gelegentlich, zum Essen oder Trinken im Sitzen, abgenommen werden, und wenn das Tragen aufgrund der Art der Tätigkeit unmöglich ist, wie bei sportlichen Aktivitäten.

Covid Safe Ticket+

Beim Covid Safe Ticket handelt es sich um den Nachweis einer vollständigen Impfung oder eines kürzlich durchgeführten negativen PCR-Tests oder um ein Genesungszertifikat. Es bietet zum Beispiel Zugang zu Veranstaltungen und Horeca-Betrieben.

Der Konzertierungsausschuss hat beschlossen, dass an Orten oder bei Veranstaltungen, wo das Covid Safe Ticket vorgezeigt werden muss, auch die Maskenpflicht gilt. Sowohl Covid Safe Ticket als auch Maske sind erforderlich.

Covid Safe Ticket und Tragen einer Maske sind in den folgenden Situationen Pflicht:

  • bei öffentlichen Veranstaltungen und privaten Treffen mit mehr als 50 Personen in Innenräumen oder mehr als 100 Personen im Freien,
  • in Horeca-Betrieben (auch bei dort stattfindenden privaten Veranstaltungen),
  • in Theater- und Konzertsälen, bei Varietévorstellungen, in Kabaretts und anderen Veranstaltungsräumen, Mehrzweckhallen, in denen kulturelle Aktivitäten stattfinden, Indoor-Zirkussen, Kinos, Museen und Vergnügungs- und anderen Themenparks (Innenräume).

Diskotheken und Tanzsäle, die das Tragen einer Maske nicht vorschreiben wollen, sind verpflichtet, von ihren Gästen zu verlangen, das Covid Safe Ticket vorzuzeigen und vor Ort einen Selbsttest durchzuführen. Also Covid Safe Ticket + Selbsttest.

Homeoffice-Pflicht

Homeoffice wird im Privatsektor und in allen öffentlichen Verwaltungen Pflicht, es sei denn, die Art der Funktion oder die Kontinuität der Tätigkeiten lassen dies nicht zu. Pro Personalmitglied ist pro Woche ein Präsenztag am Arbeitsplatz erlaubt. Ab dem 13. Dezember wird die Anzahl der Tage, an denen ein Personalmitglied an seinen Arbeitsplatz zurückkehren kann, auf höchstens zwei Tage erhöht.

Diese Maßnahme soll dazu beitragen, die Zahl der Kontakte auch in öffentlichen Verkehrsmitteln zu verringern.

Ein elektronisches Monatsregister muss geführt und über das Portal der Sozialen Sicherheit zur Verfügung gestellt werden.

Verallgemeinerung der zusätzlichen Impfdosis

Alle vollständig geimpften Personen werden bald die Möglichkeit haben, eine zusätzliche Auffrischungsimpfung zu erhalten.

Mehrere Zielgruppen - darunter Personen über 65 Jahre, Personen mit Immunschwäche oder Personen, die mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurden - hatten bereits die Möglichkeit, diese zusätzliche Impfdosis zu erhalten. Nun ist der Rest der Bevölkerung an der Reihe.

Die Impfkampagne für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren wird so bald wie möglich nach Erhalt der günstigen Stellungnahme des Hohen Gesundheitsrats und des Beratenden Ausschusses für Bioethik und nach Billigung durch die Europäische Arzneimittel-Agentur eingeleitet. Diese Impfung wird auf freiwilliger Basis erfolgen.

Belüftung

Um die Luftqualität in Schulen und Betrieben angemessen zu überwachen, fordert der Konzertierungsausschuss die regionalen Minister für Bildung und Arbeit auf, dafür zu sorgen, dass CO2-Messgeräte rasch und allgemein in allen Räumen von Schulen und Betrieben, in denen viele Menschen zusammenkommen, installiert werden.

Die Maßnahmen treten am 20. November 2021 in Kraft und gelten bis zum 28. Januar 2022. Der Konzertierungsausschuss wird Anfang Januar zusammentreten, um die Maßnahmen zu bewerten.